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Versicherungs­recht

Transport­rechtliche Sachverhalte gehen regelmäßig mit versicherungs­rechtlichen Frage­stellungen einher. Vor diesem Hintergrund verfügt ADVOS über langjährige und herausragende Fachkenntnisse im Bereich der Transport- und Verkehrs­haftungs­versicherung.

Diese versicherungs­rechtliche Kompetenz hat ADVOS in anderen Versicherungs­zweigen konsequent weiterentwickelt. Dazu gehören alle Formen der Haftpflicht­versicherung (wie z.B. die Betriebshaft­pflicht- Versicherung, die Produkthaftpflicht-Versicherung, die Berufshaft­pflicht-Versicherung oder die Privathaft­pflicht-Versicherung), die Unfall- und Berufs­unfähigkeits-Versicherung, die Sachversicherung, die technischen Versicherungen und die Warenkredit­versicherung. Drei Rechtsanwälte sind Fachanwälte für Versicherungs­recht.

Ein Schwerpunkt ist die Prüfung, Bewertung aber auch die Entwicklung von Versicherungs­bedingungen.

Zu den Mandanten, die von ADVOS außergerichtlich und gerichtlich vertreten werden, zählen sowohl in- und ausländische Versicherer als auch Versicherungs­nehmer. ADVOS prüft alle Aspekte des Versicherungs­schutzes und der sich daraus ergebenden Folgen für die Abwicklung des Versicherungsfalls. Das umfasst im Haftpflicht­bereich zugleich die Prüfung der materiellen Rechtslage auf Haftungsebene. Weiterhin sind Fragen der konkreten Schaden­abwicklung zwischen verschiedenen Versicherern und der Regress­sicherung von Bedeutung.