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Erbrecht

ADVOS Frankfurt berät im Erbrecht, insbesondere bei der Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen. Die Beratung umfasst die rechts­sichere Ausarbeitung letztwilliger Verfügungen sowie die Begleitung bei der Nachlass­verwaltung und Nachlass­pflegschaft.

Ein weiterer Schwerpunkt liegt in der Übernahme und Durchführung von Testaments­vollstreckungen.

Im Bereich von Familien­unternehmen berät A bei der rechtlichen und steuerlichen Gestaltung der Unternehmens­nachfolge. Dabei erfolgt eine enge Zusammen­arbeit mit Wirtschafts­prüfern und Steuer­beratern zur Entwicklung abgestimmter Lösungen.

Zuständige Anwälte

Andreas Homann