Erbrecht
ADVOS Frankfurt berät im Erbrecht, insbesondere bei der Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen. Die Beratung umfasst die rechtssichere Ausarbeitung letztwilliger Verfügungen sowie die Begleitung bei der Nachlassverwaltung und Nachlasspflegschaft.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt in der Übernahme und Durchführung von Testamentsvollstreckungen.
Im Bereich von Familienunternehmen berät A bei der rechtlichen und steuerlichen Gestaltung der Unternehmensnachfolge. Dabei erfolgt eine enge Zusammenarbeit mit Wirtschaftsprüfern und Steuerberatern zur Entwicklung abgestimmter Lösungen.