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Erbrecht

Die ADVOS-Rechtsanwälte beraten ihre Mandanten bei Erbverträgen und Testamenten. Denn Privat­mandanten benötigen Hilfe bei der rechts­sicheren Formulierung der letzwilligen Verfügungen und der Nachlaß­verwaltung einschließlich der rechtlichen Nachlaß­pflegschaften). Familien-Unternehmen müssen die Nachfolge in rechtlicher und in steuerlicher Hinsicht lösen, wobei auch hier auf die Kooperationen mit Wirtschafts­prüfern und Steuerberatern zurückgegriffen werden kann.

Zuständige Anwälte

Dr. Jürgen Temme
Andreas Homann