Baurecht
Zu dem Fachgebiet Bau- und Architektenrecht zählen im Wesentlichen das Bauvertragsrecht, das Recht der Architekten und Ingenieure, das Recht der öffentlichen Vergabe von Bauaufträgen und das öffentliche Baurecht. Zudem ist ein besonderes technisches Verständnis des Fachanwalts für die Bauausführung unerlässlich. In diesem Fachgebiet steht die Beratung des Mandanten im Vordergrund.
Es gibt kaum ein Rechtsgebiet, in dem sich die rechtzeitige beratende Tätigkeit des erfahrenen Fachanwalts für den Mandanten mehr auszahlt: Die richtige rechtliche Gestaltung des Bau- oder Architektenvertrages und die enge Zusammenarbeit mit den Genehmigungsbehörden entscheiden oft über den Erfolg eines Vorhabens. Daneben ist die kontinuierliche anwaltliche Beratung des Mandanten während der Abwicklung des Vorhabens unerlässlich, weil bereits unterlassene oder unrichtige Erklärungen gegenüber dem Vertragspartner zum Rechtsverlust führen können.
Kommt es dennoch, z.B. wegen einer mangelhaften Bauausführung, zum Streit, erfordern die für eine erfolgreiche Rechtsverfolgung im Bereich des Bau- und Architektenrechts zu beachtenden Besonderheiten der Verfahrens- und Prozessführung den Spezialisten.
Zuständige Anwälte
Andreas Homann